Bedeutung Und Stand Der BCG-Schutzimpfung Gegen Die Tuberkulose 1966
DOI: 10.1007/978-3-642-85731-7_16
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Bedeutung und Stand der BCG-Schutzimpfung gegen die Tuberkulose

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“…Freiheitsentzug). 127 Das Bundesgericht ist bis Ende 2013 in 15 von 25 Fällen zur Ansicht gelangt, dass die Voraussetzungen für eine Revision gegeben waren; 132 der Revisionsbedarf wurde somit auch mehrmals verneint. 133 Die Entscheidungsfreiheit des Bundesgerichts und das Fehlen einer automatischen Revision im Verurteilungsfall erklären sich vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips.…”
Section: äNderung Oder Aufhebung Eines Gerichtsurteils -Die Revisionunclassified
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“…Freiheitsentzug). 127 Das Bundesgericht ist bis Ende 2013 in 15 von 25 Fällen zur Ansicht gelangt, dass die Voraussetzungen für eine Revision gegeben waren; 132 der Revisionsbedarf wurde somit auch mehrmals verneint. 133 Die Entscheidungsfreiheit des Bundesgerichts und das Fehlen einer automatischen Revision im Verurteilungsfall erklären sich vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips.…”
Section: äNderung Oder Aufhebung Eines Gerichtsurteils -Die Revisionunclassified
“…168 Diese Zahlen zeigen auch, dass von einer «ständigen Einmischung» des EGMR in das Schweizer Recht nicht die Rede sein kann. 169 Hat die Zahl der Beschwerden und somit auch die Zahl der Verurteilungen über die Jahre zugenommen, so zeugt dies in erster Linie von dem erwachenden Bewusstsein und Interesse der schweizerischen Bevölkerung gegenüber der EMRK und dem EGMR, die eine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit bedeuten. 170 4.6.2 Konkreter Einfluss der EGMR-Urteile auf die Schweizer Rechtsordnung…”
Section: Statistik Der Verurteilungen Der Schweiz Durch Den Egmrunclassified
“…Damit die EMRK auch tatsächlich von den Vertragsstaaten respektiert und angewendet wird, bedarf es einer Gerichtsinstanz, die für die Einhaltung der Konvention zuständig ist 71. Seit dem Inkrafttreten des elften Zusatzprotokolls72 steht diese Funktion einzig dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu (vgl.…”
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“…Art. 61 BGG) und nicht mehr mithilfe «normaler» Rechtsmittel angefochten werden kann 128. Um hier Abhilfe zu schaffen wurde in einigen Vertragsstaatenfreiwillig, d.h. ohne dass es von der EMRK oder dem EGMR vorgeschrieben wäre129 -ein ausserordentlicher Revisionsgrund geschaffen; in der Schweiz ist dieser für Entscheide des Bundesgerichts in Art.…”
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“…Am Ende blieb der als BCG-Stamm bezeichnete bovine, für den Menschen avirulente Mykobakterienstamm (Bacterium Calmette-Guirin) praktisch allein für die Tuberkulose-Schutzimpfung übrig. Über das Zustandekommen dieser Situation kann man sich in leicht zugänglichen Monographien und zusammenfassenden Darstellungen unterrichten (15,16,27,33).Lange Zeit beherrschte die Frage der Einbringungstechnik das Feld (oral, subkutan, intravenös), bis Wallgren die intrakutane einführte (37). Sie wirdnachdem…”
unclassified