Abteilung Medizinische Dienste und Hygiene des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt am Main Zusammenfassung Ziel: Die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen ist eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsämter (§ 36 Infektionsschutzgesetz). Im Jahr 2003 wurden in Frankfurt am Main alle Praxen von Heilpraktikern überwacht, die invasive Maßnahmen in Diagnostik und Therapie einsetzen. Material und Methoden: Nach Vorbereitung mit Vertretern der Heilpraktikerverbände wurden alle 367 Praxen in Frankfurt angeschrieben und gefragt, ob invasive Methoden durchgeführt werden und, wenn ja, welche. Nach einer gemeinsam mit Vertretern der Heilpraktikerverbände durchgeführten "Probebegehung" einer Praxis, die viele verschiedene Methoden anwendet, und nach Vorinformation der Praxen durch die Verbände und das Amt wurden diese durch Mitarbeiter des Amtes im Hinblick auf die Hygiene mittels einer standardisierten Checkliste begangen. Ergebnisse: In 76 der Praxen wurden eine oder mehrere invasive Methoden angewandt: Akupunktur (70), Schröpfen (32), Injektionen/Infusionen (19), Ozontherapie (10), Baunscheidtieren (8) und Kolon-Hydro-Therapie (6). 47 % der Praxen hatten einen Reinigungs-und Desinfektionsplan und 9 % hatten auch einen Hygieneplan. Spender für Seife, Handtuch und Desinfektionsmittel waren in 92, 87 und 33 % der Praxen am Händewaschplatz vorhanden. DGHM-gelistete Hände-und Hautdesinfektionsmittel waren in 94 %, DGHM-gelistete Flächendesinfektionsmittel in 88 % der Praxen verfügbar. Instrumentendesinfektionsmittel waren in 26 % der Fälle DGHMgelistet. In 20 Praxen wurde eine Sterilisation von Medizinprodukten durchgeführt. Eine Dokumentation fand in 4 Praxen statt und mikrobiologische Tests lagen nur in 7 Praxen vor. Probleme bei der Aufbereitung von Medizinprodukten wurden bei verschiedenen Oxygenierungsverfahren gesehen, aber auch bei der Aufbereitung der Instrumente für das blutige Schröpfen bzw. bei dem Einsatz wiederverwendbarer Baunscheidtierköpfe. Schlussfolgerung: Zusammenfassend erscheint die Begehung der Heilpraktikerpraxen, die invasive Methoden durchführen, sinnvoll, um hier Hygienefehler zu erkennen und deren Verbesserung anzuregen. Die meisten Heilpraktiker waren den Rat-und Vorschlägen der Mitarbeiter des Amtes gegenüber sehr aufgeschlossen und bemühten sich, die Hygieneforderungen angemessen umzusetzen. Die Zusammenarbeit gestaltete sich sehr konstruktiv, was nicht zuletzt dem guten und engagierten Einsatz der Vertreter der Heilpraktikerverbände zu verdanken ist.