Berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen Eine aktuelle Erhebung belegt die geringe Beschäftigungsquote von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland. Diese wurde unter Patienten in stationärer Behandlung auf ca. 20 % geschätzt [1]. Es existiert hierzulande ein breites Angebot von Maßnahmen, die auf eine verbesserte berufliche Teilhabe abzielen. Neben den beschützten Arbeitsplätzen, von denen ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur selten gelingt [2] sowie den temporären und langfristig angelegten Strukturen des allgemeinen Arbeitsmarktes (z. B. Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen [RPKs] bzw. Integrationsfirmen) finden sich auch Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Wahl der einzelnen Angebote orientiert sich unter anderem am "Leistungsvermögen" der Betroffenen und ist gleichzeitig an unterschiedliche Sozialgesetzbücher (SGB) gebunden. Öffentlich geförderte Beschäftigung Maßnahmen geförderter Beschäftigung haben eine lange Tradition in der Arbeitsmarktpolitik. Hierzu gehören Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die in den 90er-Jahren eine große Bedeutung hatten, oder die Arbeitsgelegenheiten (AGH) im SGB II, die auch als "Ein-Euro-Jobs" bekannt sind. Ziele dieser Ansätze sind, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und Langzeitarbeitslosigkeit durch Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit möglichst zu verhindern. Eine besondere Form öffentlich geförderter Beschäftigung ist auch unter dem Begriff sozialer Arbeitsmarkt bekannt. Hierbei handelt es sich um Instrumente, die sich an Personen mit sehr geringen Arbeitsmarktchancen richten [3]. Dies gilt beispielsweise für Leistungsberechtigte, die mehr als 4 sogenannte Vermittlungshemmnisse haben [4]. Dazu gehören ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Probleme, fehlende Bildungsoder Ausbildungsabschlüsse sowie ein bereits lang andauernder SGB-II-Leistungsbezug. Eine massive Entlastung bei den Arbeitskosten soll den geförderten Personeneiner regulären