2009
DOI: 10.1055/s-2008-1076870
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Anatomische und atypische Resektionen des Gallenblasenbetts beim Gallenblasenkarzinom

Abstract: Segment IV b / V resections are attractive procedures to treat GC due to their lower invasiveness in spite oncological adequacy. However, we could not demonstrate any superiority in terms of survival for the segment IV b / V liver resections. Nevertheless, extended liver resections are rarely necessary in the operative treatment of GC.

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“…Glauser et al vermuteten, dass nach einem T1b-Karzinom häufig eine radikale Re-Operation im Vergleich zu T2-Karzinomen nicht durchgeführt wird, (16 %) was ein Indikator dafür sein kann, dass auch die T1b-Patientengruppe von einer radikalen Re-Operation, wie sie in anderen Studien empfohlen wird, profitieren könnte[1,25]. Scheingraber et al sehen entgegen den gültigen Leitlinen[17] bereits ab einem Tumorstadium T1b eine En-bloc-Resektion der Gallenblase mit dem Gallenblasenbett für indiziert[29]. Das Resektionsausmaß in der Literatur ist nicht eindeutig definiert.…”
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“…Glauser et al vermuteten, dass nach einem T1b-Karzinom häufig eine radikale Re-Operation im Vergleich zu T2-Karzinomen nicht durchgeführt wird, (16 %) was ein Indikator dafür sein kann, dass auch die T1b-Patientengruppe von einer radikalen Re-Operation, wie sie in anderen Studien empfohlen wird, profitieren könnte[1,25]. Scheingraber et al sehen entgegen den gültigen Leitlinen[17] bereits ab einem Tumorstadium T1b eine En-bloc-Resektion der Gallenblase mit dem Gallenblasenbett für indiziert[29]. Das Resektionsausmaß in der Literatur ist nicht eindeutig definiert.…”
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“…Sowohl radikalere (IV b-/ V-Resektion) als auch weniger radikale (reine LAD) Techniken schneiden schlechter ab. Es bleibt zu berücksichtigen, dass, wenn es sich auch im Vergleich zur internationalen Literatur[7,28,29] um ein relativ großes Datenvolumen handelt, es insgesamt nur n = 28 Patienten mit Re-Operation bei T1b-Karzinom sind, die diese Ergebnisse liefern. Nach Entdeckung eines Mukosakarzinoms (T1a) ist eine radikale Re-Operation nicht zu empfehlen.…”
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