“…Laut der Ratgeberliteratur (vgl. hierzu u. a. Falkenberg 2006;Wolff 2010;Zehrt 2014;Bischl 2015;Schach 2015;Deg 2017;Franck 2017) sind Pressemitteilungen "schriftliche Mitteilungen an die Presse, deren Veröffentlichung im redaktionellen Teil gewünscht wird" (Christoph 2008: 119). Ferner soll die Pressemitteilung auf eine Weise verfasst werden, dass "der Text ohne Änderung veröffentlicht werden kann", sie soll "ein Informationsangebot an die Redaktionen" sein, "die über Änderungen und Abdruck frei entscheiden" können und liefert "Informationen aus medienrelevantem Anlass über einen Sachverhalt, ein Ereignis oder eine Einschätzung mittels Fakten und/oder Zitaten" (Christoph 2008: 119 Hauptteil (vgl.…”