“…Genen, die als medizinisch relevant eingestuft werden, blieb in Folge keineswegs unkritisch kommentiert [45,46]. Als Kriterien für die medizinische Relevanz -den klinischen Nutzen und die klinische Validität -benannte das ACMG die bekannte oder erwartete ("with a very high probability of being deleterious" [36]) Pathogenizität einer genetischen Variante, die Behandelbarkeit oder Präventionsmöglichkeit der assoziierten Erkrankung und, sofern vorhanden, die Möglichkeit einer diagnostischen Konfirmation.…”