“…962 Nimmt der Arzt mehrere Eingriffe in unmittelbarer zeitlicher Abfolge vor, reiche es aus, wenn die Dokumentation im Laufe des Behandlungstages erfolge. 963 Bei einer gestreckten Be-handlung müsse nach jedem Behandlungsabschnitt die Behandlungsdokumentation vollständig vorliegen. 964 Folglich ist eine Dokumentation jedenfalls dann verspätet, wenn sie mehr als zwei Tage nach der Behandlung bzw.…”
Section: Pflicht Zur Dokumentation In Unmittelbarem Zeitlichen Zusammunclassified
“…989 Problematisch ist, dass bis heute unklar ist, ob die in den Arztpraxen und Krankenhäusern verwendete Software in allen Fällen den Anforderungen an die Manipulationssicherheit genügt. 990 995 Die wohl herrschende Auffassung sprach sich demgegenüber gegen eine solche Verpflichtung aus. 996 Sie wies allerdings darauf hin, dass dem Arzt, der hinsichtlich der Aufklärung beweisbelastet ist, auch ohne eine entsprechende Verpflichtung zu raten ist, die Aufklärung zu dokumentieren.…”
Section: A) Gewährleistung Der Erkennbarkeit Des Ursprünglichen Inhaltsunclassified
“…2 Satz 2 MBO-Ä subjektive Wahrnehmungen und persönliche Einschätzungen von der Pflicht zur Offenlegung ausgenommen hatte. 1026 Dass dennoch ein -allerdings sehr begrenzter -Spielraum für eine Nichtoffenbarung von subjektiven Wahrnehmungen und persönlichen Eindrücken bleibt, 1027 wird bei genauerer Lektüre der Gesetzesbegründung deutlich. Dort heißt es: "Ein begründetes Interesse des Behandelnden an der Nichtoffenbarung solcher Aufzeichnungen ist, in Abwägung zu dem Persönlichkeitsrecht des Patienten, im Regelfall nicht gegeben.…”
Section: Umfang Des Einsichtnahmerechtsunclassified
“…Diese Feststellung des Gesetzgebers ist gleich in zweifacher Hinsicht unrichtig. 1076 Zum einen ist im Rahmen des Gegenbeweises nicht nur eine "Erschütterung der Überzeugung des Richters", sondern vielmehr eine volle richterliche Überzeugung vom Gegenteil erforderlich. Zum anderen geht es bei dem Gegenbeweis nicht darum, das Nichtvorliegen der Vermutungsbasis nachzuweisen, denn diesbezüg-lich trägt der Patient die Darlegungs-und Beweislast, sondern der Arzt muss beweisen, dass er im konkreten Fall keine Pflichtverletzung begangen hat.…”
Section: B) Reichweite Der Vermutung Und Gegenbeweisunclassified
“…Begehrt der Patient in einem rein deliktsrechtlichen Fall Einsicht in die Behandlungsakte, so wird man § 630g BGB analog anwenden können. 1177 Die Beweisregeln des § 630h BGB sind im Deliktsrecht ebenfalls entsprechend anwendbar. 1178 Der Gesetzgeber hat die von der Rechtsprechung im Bereich des Deliktsrechts entwickelten besonderen Beweislastgrundsätze in dieser Norm gesetzlich niedergelegt.…”
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über abrufbar.
Herausgeber der Reihe
“…962 Nimmt der Arzt mehrere Eingriffe in unmittelbarer zeitlicher Abfolge vor, reiche es aus, wenn die Dokumentation im Laufe des Behandlungstages erfolge. 963 Bei einer gestreckten Be-handlung müsse nach jedem Behandlungsabschnitt die Behandlungsdokumentation vollständig vorliegen. 964 Folglich ist eine Dokumentation jedenfalls dann verspätet, wenn sie mehr als zwei Tage nach der Behandlung bzw.…”
Section: Pflicht Zur Dokumentation In Unmittelbarem Zeitlichen Zusammunclassified
“…989 Problematisch ist, dass bis heute unklar ist, ob die in den Arztpraxen und Krankenhäusern verwendete Software in allen Fällen den Anforderungen an die Manipulationssicherheit genügt. 990 995 Die wohl herrschende Auffassung sprach sich demgegenüber gegen eine solche Verpflichtung aus. 996 Sie wies allerdings darauf hin, dass dem Arzt, der hinsichtlich der Aufklärung beweisbelastet ist, auch ohne eine entsprechende Verpflichtung zu raten ist, die Aufklärung zu dokumentieren.…”
Section: A) Gewährleistung Der Erkennbarkeit Des Ursprünglichen Inhaltsunclassified
“…2 Satz 2 MBO-Ä subjektive Wahrnehmungen und persönliche Einschätzungen von der Pflicht zur Offenlegung ausgenommen hatte. 1026 Dass dennoch ein -allerdings sehr begrenzter -Spielraum für eine Nichtoffenbarung von subjektiven Wahrnehmungen und persönlichen Eindrücken bleibt, 1027 wird bei genauerer Lektüre der Gesetzesbegründung deutlich. Dort heißt es: "Ein begründetes Interesse des Behandelnden an der Nichtoffenbarung solcher Aufzeichnungen ist, in Abwägung zu dem Persönlichkeitsrecht des Patienten, im Regelfall nicht gegeben.…”
Section: Umfang Des Einsichtnahmerechtsunclassified
“…Diese Feststellung des Gesetzgebers ist gleich in zweifacher Hinsicht unrichtig. 1076 Zum einen ist im Rahmen des Gegenbeweises nicht nur eine "Erschütterung der Überzeugung des Richters", sondern vielmehr eine volle richterliche Überzeugung vom Gegenteil erforderlich. Zum anderen geht es bei dem Gegenbeweis nicht darum, das Nichtvorliegen der Vermutungsbasis nachzuweisen, denn diesbezüg-lich trägt der Patient die Darlegungs-und Beweislast, sondern der Arzt muss beweisen, dass er im konkreten Fall keine Pflichtverletzung begangen hat.…”
Section: B) Reichweite Der Vermutung Und Gegenbeweisunclassified
“…Begehrt der Patient in einem rein deliktsrechtlichen Fall Einsicht in die Behandlungsakte, so wird man § 630g BGB analog anwenden können. 1177 Die Beweisregeln des § 630h BGB sind im Deliktsrecht ebenfalls entsprechend anwendbar. 1178 Der Gesetzgeber hat die von der Rechtsprechung im Bereich des Deliktsrechts entwickelten besonderen Beweislastgrundsätze in dieser Norm gesetzlich niedergelegt.…”
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über abrufbar.
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