ZusammenfassungDer Beitrag stellt dar, wie und woran die Rechtswissenschaft arbeitet (1.) und welche grundlegenden Beiträge sie für die Teilhabeforschung leisten kann (2.). Im sozialen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland sind Sozialleistungen zur Teilhabe rechtlich eingebunden und bestimmt. Die Wirkungen des rechtlichen Rahmens auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen bei vielen wissenschaftlichen Fragestellungen mitbedacht werden. Hierfür ist es wichtig zu wissen, welche Beiträge die Rechtswissenschaft zu einer solchen Betrachtung leisten kann.