Strafrecht Besonderer Teil II 2018
DOI: 10.17104/9783406730894-163
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§ 14. Raub (§ 249 StGB)

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“…3 StGB nicht einschlägig ist. 205 Für deren Tatbestandsverwirklichung genügt die Vornahme einer vom Gesetzgeber als gefährlich eingestuften Äußerung. 206 208 Dennoch wird im juristischen Schrifttum anhand verschiedener Begründungen versucht, auch bei abstrakten Gefährdungsdelikten einen Erfolgsort zu konstruieren.…”
Section: Abstrakte Gefährdungsdelikteunclassified
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“…3 StGB nicht einschlägig ist. 205 Für deren Tatbestandsverwirklichung genügt die Vornahme einer vom Gesetzgeber als gefährlich eingestuften Äußerung. 206 208 Dennoch wird im juristischen Schrifttum anhand verschiedener Begründungen versucht, auch bei abstrakten Gefährdungsdelikten einen Erfolgsort zu konstruieren.…”
Section: Abstrakte Gefährdungsdelikteunclassified
“…Voraussetzung für das Bestehen der beleidigungsfreien Sphäre ist stets, dass die dazu gehörende Vertraulichkeit im Einzelfall tatsächlich auch gewährleistet erscheint. 532 Ein öffentlicher Post auf der Pinnwand, der für alle Nutzer eines Sozialen Netzwerks oder für eine größere Gruppe an "Freunden" einsehbar ist, fällt damit nicht unter den Schutz der beleidigungsfreien Sphäre. 533 Auch die Äußerung innerhalb einer aus wenigen Mitgliedern bestehenden Netzwerk-Gruppe, die sich auf Grund bestimmter Interessen zusammengeschlossen hat 534 , fällt nicht unter die beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Personen nur vorübergehend durch gemeinsame Interessen verbunden sind.…”
Section: C) Beleidigungsfreie Sphäre Im Internetunclassified
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