2017
DOI: 10.1007/978-3-662-55964-2_1
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1. Kapitel: Aussagenlogische Strukturen

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“…716 dass die Strafwürdigkeit eines Verhaltens notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung der Strafbarkeit ist. 718 Aus diesen Gründen ist jede Ausdehnung der Strafbarkeit auf das faktische Organ, die sich ausschließlich auf das kriminalpolitische Erfordernis zur Beseitigung des Gesetzesmissbrauchs und zur Ausfüllung der Strafbarkeitslücken stützt, streng abzulehnen. 719 Die Berufung auf ein angebliches Umgehungsverbot stellt daher nichts anderes als eine teleologische Interpretation dar, 720 deren Grenzen im folgenden Paragraphen im Rahmen der Auslegung zu prüfen sind.…”
Section: Faktische Betrachtungsweise Und Die "Bestrebte Wahrheit" Die Beurteilung Des Sachverhaltes Als Funktion Der Faktischen Betrachtuunclassified
“…716 dass die Strafwürdigkeit eines Verhaltens notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung der Strafbarkeit ist. 718 Aus diesen Gründen ist jede Ausdehnung der Strafbarkeit auf das faktische Organ, die sich ausschließlich auf das kriminalpolitische Erfordernis zur Beseitigung des Gesetzesmissbrauchs und zur Ausfüllung der Strafbarkeitslücken stützt, streng abzulehnen. 719 Die Berufung auf ein angebliches Umgehungsverbot stellt daher nichts anderes als eine teleologische Interpretation dar, 720 deren Grenzen im folgenden Paragraphen im Rahmen der Auslegung zu prüfen sind.…”
Section: Faktische Betrachtungsweise Und Die "Bestrebte Wahrheit" Die Beurteilung Des Sachverhaltes Als Funktion Der Faktischen Betrachtuunclassified