Bayerisches Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz (BayPsychKHG) 2020
DOI: 10.5771/9783415067493-33
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1. BayPsychKHG

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“…Im Bundesland Bayern war die Rechtsgrundlage für öffentlich-rechtliche Unterbringungen bis 2018 das sogenannte Bayerische Unterbringungsgesetz (UnterbrG) 5 , welches durch das heute gültige Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) abgelöst wurde 6 . Bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen handelt es sich um hoheitliche Maßnahmen, denen ein Verwaltungsverfahren vorgelagert ist 4 5 6 . Die jeweiligen Verfahrensabläufe für Unterbringungen in einer psychiatrischen Abteilung in Bayern sind zusammenfassend aus der nachfolgenden Abb.…”
Section: Methodenunclassified
“…Im Bundesland Bayern war die Rechtsgrundlage für öffentlich-rechtliche Unterbringungen bis 2018 das sogenannte Bayerische Unterbringungsgesetz (UnterbrG) 5 , welches durch das heute gültige Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) abgelöst wurde 6 . Bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen handelt es sich um hoheitliche Maßnahmen, denen ein Verwaltungsverfahren vorgelagert ist 4 5 6 . Die jeweiligen Verfahrensabläufe für Unterbringungen in einer psychiatrischen Abteilung in Bayern sind zusammenfassend aus der nachfolgenden Abb.…”
Section: Methodenunclassified
“…Zwangseinweisungen in eine psychiatrische Versorgungsklinik können in Deutschland entweder auf öffentlich-rechtlicher Grundlage nach den Gesetzen der einzelnen Bundesländer oder bundeseinheitlich auf zivilrechtlicher Grundlage erfolgen. Im Bayern trat zum 01.01.2019 das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) in Kraft [5]. Im Rahmen dieser Gesetzesnovellierung wurden nicht nur die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung neu geregelt, sondern auch eine "Stärkung der psychiatrischen Versorgung" festgeschrieben.…”
Section: Introductionunclassified
“…Eine Unterbringung kann nach dem BayPsychKHG (Art. 5) dann erfolgen, wenn jemand "auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, (…) es sei denn seine Einsichtsund Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt" [5].…”
Section: Introductionunclassified