2003
DOI: 10.1002/best.200301730
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Umstellung der Zulassungen im Betonbau auf DIN 1045‐1 ‐ ein Kraftakt

Abstract: Mit der bauaufsichtlichen Einführung des neuen Normenwerks im Betonbau steht das DIBt vor der Aufgabe, innerhalb der Übergangsfrist bis Ende 2004 die bestehenden Zulas‐sungen auf DIN 1045‐1 umzustellen. Nur durch eine schnelle Umstellung ist gewährleistet, daß die zugelassenen Bauprodukte ohne wirtschaftliche Nachteile für die Hersteller auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Der Beitrag schildert aus Sicht des betroffenen Fachreferats die Aufgabe und informiert über die möglichst effektive Lö… Show more

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“…Darauf wird im Allgemeinen Rundschreiben zur Einführung des DIN-Fachberichts 102 [3] ausdrücklich hingewiesen. Bei Spanngliedern mit nachträglichem Verbund wird dabei ein erheblicher Anteil an möglicher Vorspannkraft verschenkt, so dass die meisten Hersteller von dem Angebot des DIBt Gebrauch gemacht haben, die Zulassungen so zu erweitern, dass die möglichen zulässigen Spannstahlspannungen nach DIN 1045-1 / DIN-Fachbericht 102 weitgehend ausgenutzt werden können und zum Ausgleich eine größere Verankerung gewählt wird, die für diese Vorspannkraft bereits nachgewiesen wurde [6]. Für Spannglieder ohne Verbund besteht diese Notwendigkeit nicht, da der Unterschied der zulässigen Vorspannkräfte in altem und neuem Normenwerk lediglich 3 -4 % beträgt.…”
Section: Zulassungen Für Spannverfahren 1nationale Zulassungenunclassified
“…Darauf wird im Allgemeinen Rundschreiben zur Einführung des DIN-Fachberichts 102 [3] ausdrücklich hingewiesen. Bei Spanngliedern mit nachträglichem Verbund wird dabei ein erheblicher Anteil an möglicher Vorspannkraft verschenkt, so dass die meisten Hersteller von dem Angebot des DIBt Gebrauch gemacht haben, die Zulassungen so zu erweitern, dass die möglichen zulässigen Spannstahlspannungen nach DIN 1045-1 / DIN-Fachbericht 102 weitgehend ausgenutzt werden können und zum Ausgleich eine größere Verankerung gewählt wird, die für diese Vorspannkraft bereits nachgewiesen wurde [6]. Für Spannglieder ohne Verbund besteht diese Notwendigkeit nicht, da der Unterschied der zulässigen Vorspannkräfte in altem und neuem Normenwerk lediglich 3 -4 % beträgt.…”
Section: Zulassungen Für Spannverfahren 1nationale Zulassungenunclassified
“…Abgedeckt wird dieser Fall über zwei Äquivalenzlisten, die vom DIBt veröffentlich wurden (vgl. [4] und [5] [6], [7] und [8] wird der Umstellungsprozeß aus Sicht des DIBt erläutert. Außerdem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie erforderlichenfalls weiterhin mit den alten Zulassungen gearbeitet werden kann.…”
Section: Bauaufsichtliche Einführung Von Technischen Regelnunclassified
“…Dabei ist zu beachten, dass die dort angegebenen zulässigen Montageschnittgrößen für den rechnerischen Gebrauchszustand mit γ F = 1,0 gelten [5]. …”
Section: Montagestützweitenunclassified