“…Vielmehr wird man hier, wenn also die Legitimation einer Strafnorm in Frage steht, ein "spezifisches (ernstliches) Schädigungspotential" des bemakelten Verhaltens (hinsichtlich eines schützenswerten Rechtsgutes) verlangen müssen. 43 Und hier gilt natürlich nicht minder, dass sich "prognostische Urteile […] auf Tatsachenfeststellungen [gründen], die ihrerseits einer Prüfung und Bewertung zugäng-lich sind" 44 . Dass diese Tatsachenannahmen wie auch die darauf gestützten Werturteile, welche in ihrer Gesamtheit die Gesetzesregelung "begründen" sollen, auch als solche offengelegt werden müssen, um für die gesamte Rechtsgemeinschaft der Kritik und Überprüfung zugänglich zu sein, sollte sich nach dem Vorstehenden von selbst verstehen.…”