TKG 1996 §12 Leitsätze 1. Nach §12 TKG a.F. müssenL izenznehmer,d ie Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten,e inem Dritten, der einenA uskunftsdienst betreiben will, die Teilnehmerdaten so überlassen, dass sieohne Schwierigkeitenineine Telefonauskunftsdienst-Datenbank übernommen wer-den können. Der Lizenznehmer muss demDritten dagegenkeinen Online-Zugriff aufseine eigene, miteiner für den Betriebe ines Auskunftsdienstes tauglichen Such-Softwareausgestattete Datenbank eröffnen.2. Bietet der Lizenznehmer dieT eilnehmerdaten nur über denZugriff aufeineeigeneDatenbankmit Such-Software an,gilt für denPreis dergesamten Leistungendie Begrenzung des §12 TKG a.F. Den Schöpfer verklagen -Haften Betreiber virtueller Welten ihrenNutzernfür virtuelle Güter? Virtuelle Welten werden als Wirtschaftsfaktor zunehmendrelevant -auch innerhalb der virtuellen Realität entstehenW irtschaftskreisläufe. Diese werden, willentlichoder unfreiwillig, vonden Handlungen des Betreibers der virtuellen Welt beeinflusst. Er kann virtu-ellesE igentums chaffen, vernichten, auf-und abwerten.D ieser Beitrag will die rechtlichen Grundlagen und Grenzen hierausentstehender zivilrechtlicher Ansprüche vonN utzern gegen den Betreiber untersuchen.
scite is a Brooklyn-based startup that helps researchers better discover and understand research articles through Smart Citations–citations that display the context of the citation and describe whether the article provides supporting or contrasting evidence. scite is used by students and researchers from around the world and is funded in part by the National Science Foundation and the National Institute on Drug Abuse of the National Institutes of Health.
hi@scite.ai
334 Leonard St
Brooklyn, NY 11211
Copyright © 2023 scite Inc. All rights reserved.
Made with 💙 for researchers